Das Wasserhaushaltsgesetzes WHG verpflichtet den Betreiber einer Heizöltankanlage zur ständigen Überwachung der Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung der Anlage. Leckanzeigegeräte melden Leckagen ober- und unterhalb des Flüssigkeitsspiegels in Tankanlagen. Die jährliche Funktionskontrolle/Wartung durch sachkundiges Personal bzw. einen zugelassenen Fachbetrieb nach WHG sichert die Funktionsfähigkeit von Leckanzeigern.
Der Abschluss eines Wartungsvertrages erfüllt die Pflichten des Betreibers nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Bedingung der erteilten Bauartzulassung, nach der die sicherungstechnischen Einrichtungen einer regelmäßigen und fachgerechten Überprüfung zu unterziehen sind.